AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
a) Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
b) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
c) Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
d) Die AGB gelten stets im Rahmen einer (laufenden) Geschäftsbeziehung.
2. Auftragsproduktionen
a) Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
b) Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Der Kunde wird stets in der Preiskalkulation vorab darüber informiert bzw. bei zusätzlichen Kosten davor gefragt und in Kenntnis gesetzt.
c) Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
d) Sind dem Fotografen innerhalb von 48 Stunden nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
3. Überlassenes (Bild-) Material*
*(beinhaltet auch weitere zur Verfügung gestellte Produkte, analog und digital)
a) Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
b) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
c) Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
d) Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
e) Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
f) Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial bzw. die Sendung als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Material, das keine Beschädigungen, Fehler oder dergleichen enthält, ist vom Umtausch bzw. der Reklamation ausgeschlossen. Ein Umtausch bzw. eine Reklamation kann nur nach sachgemäßer Begründung seitens des Kunden erfolgen.
4. Nutzungsrechte
a) Die Produkte des Fotografen sind urheberrechtlich geschützt. Das Recht zur Nutzung von Bildmaterial geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung auf den Kunden über.
b) Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag, wenn nicht anders festgelegt, von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
c) Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
d) Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie z.B. CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm, USB-Sticks etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.3.e AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
e) Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [Montage] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
f) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet, unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
g) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
h) Bei allen Veröffentlichungen ist der Urhebervermerk »Foto: Johannes Kiefer« an geeigneter Stelle anzubringen.
i) Im Übrigen bleibt das Urheber- und Nutzungsrecht bei Johannes Kiefer. Der Fotograf behält sich vor, das Recht zur Nutzung an Dritte zu übertragen, es sei denn, es ist schriftlich ein ausschließliches Nutzungsrecht gemäß Ziffer 4.b vereinbart worden.
j) Auch darf der Fotograf die im Auftrag des Kunden entstandenen Fotografien für seine Eigenwerbung nutzen, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Haftung
a) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus einem nicht verschuldeten Verlust von Datenmaterial während der Produktion oder danach ergeben. Dies schließt insbesondere den Verlust von Daten bei der Übertragung vom Datenträger der Kamera auf ein anderes Speichermedium mit ein.
b) Der Kunde ist verpflichtet, sich die Motive einer Produktion binnen 14 Tagen ab Shootingende auszusuchen. Danach wird keine Haftung für etwaigen Verlust von Daten übernommen. Das Produktionshonorar ist trotzdem zu bezahlen. Des Weiteren übernimmt der Fotograf generell keine Gewähr für Verlust von Daten ab vier Wochen nach Produktionsende. Der Kunde ist selbst verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Archivierung seiner Daten zu sorgen.
c) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekten, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst, sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
d) Falls auf den Fotos Objekte etc. gezeigt werden, an denen Dritte Urheberrechte haben, wie z.B. Architekten, Designer, Firmen o.a., so hat der Kunde direkt mit diesen die Freigabe zur Nutzung des Bildmaterials zu klären.
e) Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
6. Honorare
a) Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer.
b) Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. 4.c abgegolten.
c) Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
d) Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
e) Das Honorar gemäß 4.a AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 150,00 Euro pro Aufnahme an.
f) Das Honorar ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen. Als Bearbeitungsgebühr wird ab der zweiten Zahlungserinnerung ein Betrag von je 10,00 Euro in Rechnung gestellt. Kommt der Kunde der Zahlung nach der zweiten Zahlungserinnerung nicht nach, wird eine dritte Zahlungserinnerung an den Kunden geschickt. Diese wird zusätzlich postalisch und per Einschreiben versendet und die hierdurch entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Zudem wird ab dieser dritten Zahlungserinnerung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
g) Wird von Seiten des Auftraggebenden ein fest ausgemachter Termin abgesagt, kann der Fotograf dies anteilig oder in Höhe der vollen Summe des vereinbarten Honorars dem Kunden als Ausfallhonorar in Rechnung stellen. Die Ausfallgebühr setzt sich wie folgt fest: bei Absage sieben Tage vorher fallen 50 % des vereinbarten Honorars sowie 100 % der Nebenkosten an. Bei Absage drei Tage vorher fallen 75 % des vereinbarten Honorars sowie 100 % der Nebenkosten an. Bei Absage ab einem Tag vorher fallen 100 % des vereinbarten Honorars sowie 100 % der Nebenkosten an. Findet der vereinbarte Termin ohne Absage des Auftraggebenden nicht statt, fallen ebenfalls 100 % des vereinbarten Honorars sowie 100 % der Nebenkosten an; zusätzlich wird dem Auftraggebenden in diesem Fall eine Mahngebühr i.H.v. 10 % des vereinbarten Honorars berechnet. Die Durchführung zur Berechnung des Ausfallhonorars obliegt der Entscheidung des Fotografen. Erläuterung Nebenkosten: Sind für den Termin bereits Nebenkostenzahlungen durch den Fotografen erfolgt, so ist der Auftraggeber verpflichtet diese bei einem Terminausfall zu 100 % zu übernehmen, insofern die Nebenkosten nicht storniert werden können.
7. Rückgabe des Bildmaterials
a) Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
b) Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
c) Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
8. Vertragsstrafe, Schadensersatz
a) Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
b) Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein angemessener Aufschlag auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
Die Höhe der Vertragsstrafe muss sowohl in der Gesamthöhe als auch bezogen auf den einzelnen Tag beschränkt sein. Als Leitlinie gilt, dass Vertragsstrafen von 0,2 % der Auftragssumme pro Arbeitstag des Verzugs und maximal 5 % der Auftragssumme wirksam sind.
9. Allgemeines
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
b) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
c) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
d) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
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